Mit der mündlichen, schriftlichen oder telefonischen Buchung einer Reise beauftragt der Kunde die Roman Deflorin Car-Reisen AG zum Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags. Die nachfolgenden AGB sind Bestandteil dieses Vertrags.
1. Anmeldung/Platzreservation
Um eine termingerechte Organisation zu gewährleisten, bitten wir Sie um eine frühzeitige Anmeldung (möglichst bis vier Wochen vor Reisebeginn). Die Sitzplatzverteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung von vorne nach hinten. Für Personen mit Reisebeschwerden ist daher eine frühzeitige Reservation unerlässlich.
2. Durchführung der Reise
Die Reisen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Die Mindestbeteiligung beträgt 15 Personen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird eine Mehrtagesreise spätestens 21 Tage vor Reisebeginn, Tagesfahrten spätestens am Vortrag, durch uns abgesagt. In diesem Falle erstatten wir Ihnen allfällige Vorauszahlungen vollumfänglich zurück. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen. Wir bemühen uns selbstverständlich, Ihnen eine Alternative anzubieten.
3. Abmeldung
Annullieren Sie Ihre Mehrtagesreise bis 42 Tage vor Abreise, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.- pro Person, maximal Fr. 80.- pro Auftrag. Die Bearbeitungsgebühren werden durch die obligatorische Annullationsversicherung nicht gedeckt.
3.a. Annullationskosten für Mehrtagesreisen
Bei Abmeldungen für Mehrtagesreisen, die später als 42 Tage vor Abreise erfolgen, stellen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Rechnung:
41 – 29 Tage vor Abreise: 25% des Arrangement-Preises
28 – 14 Tage vor Abreise: 50% des Arrangement-Preises
13 – 1 Tage vor Abreise: 80% des Arrangement-Preises
Am Reisetag: 100% des Arrangement-Preises
Gemäss Pauschalreisegesetz dürfen Sie Ihr Arrangement kostenlos einer Ersatzperson überschreiben. Bitte beachten Sie, dass bei gewissen Reisen strengere Bedingungen zur Anwendung kommen (z.B. bei Eintrittskarten, Fähren, etc.)
3.b. Annullationskosten für Tagesfahrten
Tagesfahrten ohne Drittleistungen können bis 48 Std. vor Abreise kostenfrei storniert werden. Bei Abmeldung von weniger als 48 Stunden vor Abreise entstehen Gebühren in Höhe von 100% des Reisepreises.
Bitte beachten Sie, dass Drittleistungen (z.B. Mittagessen, Führungen, Schifffahrten etc.) abweichende Bedingungen haben, die sich nach dem Veranstalter richten.
Eintrittskarten sind nicht stornierbar und werden zu 100% in Rechnung gestellt.
3.c. Reiseversicherung
Eine Annullationskosten-Versicherung ist für mehrtägige Reisen obligatorisch. Sollten Sie keine eigene Versicherung besitzen, so beraten wir Sie gerne über den passenden Reiseschutz.
4. Versicherungsschutz
Ausserhalb des Reisecars besteht unsererseits keine Haftung. Es haften dann die Betriebsgesellschaften des entsprechenden Transportmittels, Hotels, etc. im Rahmen der landesüblichen, gesetzlichen Vorschriften.
5. Reiseunterlagen
Bei mehrtägigen Reisen erhalten Sie die benötigten Dokumente zusammen mit der Rechnung/Reisebestätigung zugestellt. Auf dieser ist auch der Abfahrtsort mit Zeit notiert. Bei Tagesfahrten erhalten Sie keine Rechnung/Reisebestätigung zugestellt. Wir teilen Ihnen den Einsteigeort mit Zeit direkt bei der Anmeldung zu – Änderungen würden wir Ihnen mitteilen.
6. Zahlung
Bitte begleichen Sie Ihre Rechnung nach Erhalt, spätestens bis 30 Tage nach Rechnungsdatum. Der Betrag sollte in jedem Fall vor Reisebeginn auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
7. Pass- und Einreiseformalitäten
Die Reiseteilnehmer sind für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (Pass, ID, Visa, etc.) selber verantwortlich. Wir informieren Sie gerne.
8. Programmänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, Programme oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn staatliche Massnahmen, solche von Leistungsträgern (Hotels, usw.) oder andere nicht voraussehbare Umstände uns dazu zwingen. Selbstverständlich würden wir Sie über solche Schritte so früh als möglich informieren.
9. Preisänderungen
Preisanpassungen infolge nicht beeinflussbarer Kostensteigerungen wie Kursschwankungen, Treibstofferhöhungen, MwSt-Satzänderungen, usw. sind möglich. Wir versuchen Sie allerdings so früh als möglich darüber zu informieren.
10. Transport von Kindern bis 7 Jahre
Gemäss aktueller Gesetzgebung gelten für den Transport von Kindern folgende Vorschriften:
Kinder 0 - 3 ½ Jahre (bis 14 kg Körpergewicht): Erhalten einen eigenen Sitzplatz und müssen in einem Babysitz gesichert werden (bitte bringen Sie diesen Sitz selbst mit).
Kinder 3 ½ - 7 Jahre (Körpergewicht 15-25 kg): Erhalten einen eigenen Sitzplatz und müssen mit einer Sicherheitsvorrichtung (z.B. Sitzerhöhung) gesichert werden.
11. Haftung
Wir sind als Reiseveranstalter verantwortlich für den Inhalt des Reiseprogrammes und haften für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (Hotels, usw.) sowie für eine reibungslose Durchführung der Reise. Wir haften jedoch nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks oder Verschulden des Reiseteilnehmers zurückzuführen sind. Die Haftung bezieht sich ausschliesslich auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall auf
den vereinbarten Pauschalpreis beschränkt.
12. Rückerstattungsforderungen
Sämtliche Beanstandungen sind unmittelbar nach Beendigung der Reise schriftlich an unser Büro zu senden, ansonsten erlischt der Schadenersatzanspruch.
13. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur. Das Schweizer Recht ist anwendbar.
1. Fahrpreise
Unsere Fahrpreise sind abhängig von
• Routenführung
• Einsatzzeit
• Reisedatum
• Teilnehmerzahl
• Treibstoffkosten
2. Strassengebühren, LSVA und MWST
In beinahe sämtlichen europäischen Staaten werden Strassengebühren und/oder -steuern erhoben. Aus der Offerte oder Bestätigung ist ersichtlich, ob diese Gebühren inbegriffen sind. Dasselbe gilt für die Mehrwertsteuer.
3. Chauffeurspesen
Chauffeurspesen gehen zu Lasten des Kunden. Verpflegung- und Unterkunft für den Chauffeur wird teilweise vom Restaurant oder Hotel übernommen. Fehlt eine Angabe, sind diese Kosten in den Preisen inbegriffen.
4. Teilnehmerzahl
Um uns die Disposition zu erleichtern, bitten wir Sie, die Teilnehmerzahl möglichst früh zu melden. Handelt es sich um eine Reise mit Übernachtung, müssen die Bedingungen der Hotels eingehalten werden (meistens Zimmerliste 6 Wochen vor Anreise, Anzahlung). Bei Tagesfahrten empfiehlt sich die Angabe der Teilnehmerzahl ca. eine Woche vor Reisedatum.
5. Verschiebungen/Annullationen
Eine Verschiebung der Reise ist nur nach Absprache mit uns möglich. Bei Annullation einer Gruppenreise stellen wir Ihnen Annullationskosten nach Aufwand in Rechnung.
6. Anzahlung/Bezahlung
Üblicherweise wird bei mehrtägigen Reisen eine Anzahlung verlangt. Die Regelung hängt jedoch mit der Auftragsgrösse und den Leistungsträgern zusammen. Sollten Sie eine Akontozahlung geleistet haben, so wird diese selbstverständlich bei der Endabrechnung in Abzug gebracht.
7. Durchführung der Reise / Gesetzlich vorgeschriebene Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV
Wir befolgen die ARV. Diese besagt unter anderem, dass die Dienstschicht des Chauffeurs 15 Stunden nicht überschreiten darf. Zudem beträgt die maximale Lenkzeit 9 Stunden, die tägliche Ruhezeit 11 Stunden (im Ausnahmefall 9 Stunden). Die Einhaltung dieser Richtlinien dient auch zu Ihrer Sicherheit.
8. Reinigungspauschale/Reparatur
Die Reinigung im üblichen Rahmen ist im Preis inbegriffen. Sollte der Car jedoch übermässig verschmutzt sein, so behalten wir uns das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen.
Bei Beschädigung des Cars durch Gäste gehen die Kosten zur kompletten Behebung zu Lasten des Kunden.
9. Haftung
Ausserhalb des Reisecars besteht unsererseits keine Haftung. Es haften dann die Betriebsgesellschaften des entsprechenden Transportmittels, Hotels, etc. im Rahmen der landesüblichen, gesetzlichen Vorschriften. Wir haften zudem nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks oder Verschulden des Reiseteilnehmers zurückzuführen sind. Die Haftung bezieht sich ausschliesslich auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall auf den vereinbarten Pauschalpreis beschränkt.
10. Rückerstattungsforderungen
Sämtliche Beanstandungen sind unmittelbar nach Beendigung der Reise schriftlich an unser Büro zu senden, ansonsten erlischt der Schadenersatzanspruch.
11. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur. Das Schweizer Recht ist anwendbar.